Erfassungsblatt
für Orchideenfundorte (Var. 2-3) vom 07.12.2008
Hier wird eine
Excel-Mappe angeboten, die es ermöglichen soll, anstelle des papiernen
Erfassungsblattes die Eingabe von Orchideenfundorten in eine elektronische
Datei vorzunehmen. Die Excelmappe ist so aufgebaut, dass die Daten relativ
einfach in das im AHO verwendete Kartierungssystem INKA übernommen werden
können. Das zweimalige Eingeben (auf Papier und dann in den jeweiligen
Kartierungsstellen) entfällt damit.
Die in dieser
Mappe erfassten Daten können dann auf Datenträger oder per email an die
jeweiligen Regionalsektionen oder direkt an die zentrale Kartierungsstelle
gegeben werden. Gleichzeitig ist es für den einzelnen Kartierer möglich, seine
eigene Fundortdatenbank damit aufzubauen.
Voraussetzung
sind normale Kenntnisse im Arbeiten mit dem Programm Excel. Der Verfasser ist
sich bewusst, dass diese Mappe trotz Überarbeitung noch nicht der letzte Entwicklungsschritt ist, aber um
die für das Buchprojekt erforderliche Fundorterfassung voranzutreiben, kann
dies ein Beitrag sein.
H. Voelckel
ist ein Thema, dass in der Satzung
unseres Vereins einen sehr hohen Stellenwert inne hat, ja es stellt sogar eine
der Hauptaufgaben dar, wenn es um die Erhaltung und das Verstehen unserer
Heimischen Orchideen geht. Vorrangig gilt der Grundsatz:
„Nur was bekannt ist, kann auch geschützt werden!“
Immer wieder werden wir mit der Aussage konfrontiert: „Da wird schon
wieder etwas gebaut, ein Objekt eingerichtet, eine Wiese aufgeforstet,...., wo
doch genau bekannt ist, dass dort ein bedeutendes Vorkommen von Orchis ...,
Ophrys ... usw. ist“. Leider müssen wir dann in den meisten Fällen
antworten, dass zwar das Vorhaben im Rahmen der Mitwirkungshandlungen an uns
zur Stellungnahme herangetragen wurde, aber unsere Fundortdatei keine Einträge
dazu enthielt. Und so war auch keine entsprechende Stellungnahme möglich.
Vielfach erhalten wir dann die Antwort: „Na, das ist doch schon lange
bekannt, usw.“, was durchaus in vielen Fällen stimmt, nur leider war der
Fundort eben nicht gemeldet und in der Datei vermerkt, es lag in der
Geschäftsstelle oder beim Mitarbeiter, der mit der Stellungnahme beauftragt
wurde oder beim Leiter der Regionalsektion keine entsprechende Kenntnis vor.
Unsere Fundortdatei ist die wichtigste Grundlage für die §-29-Arbeit des
Vereins und damit für unser Hauptanliegen, die Heimischen Orchideen vor einer
weiteren Dezimierung zu schützen.
Neben der Tatsache, dass auch heute noch bedeutende Vorkommen in unserer Datei
aus Gründen heraus, dass sich einer auf den anderen verlässt, nicht aufgenommen
sind, steht natürlich auch zu berücksichtigen, dass unsere Natur nichts
Statisches ist, sie einer ständigen Veränderung unterliegt (z. B. natürliche
Vegetationsentwicklung) und direkte oder indirekte Einflüsse des Menschen
wirksam werden. Manche Orchideenvorkommen gehen zurück oder verschwinden ganz,
andere dagegen werden aus kleinen Vorkommen heraus größer und erlangen eine
andere Bedeutung oder - wie in den vergangenen Jahren z. B. bei der
Bocks-Riemenzunge - es werden Neufunde gemeldet.
So wird es immer dabei bleiben, dass unsere Daten aktualisiert werden müssen.
Es ergeht an dieser Stelle nochmals der dringende Aufruf an unsere Mitglieder,
nicht nur die Vorkommen unserer Orchideen aufzusuchen, sondern sich auch
Notizen dazu zu machen und diese dann in Form der bekannten Fundortmeldungen an
die Mitarbeiter der Kartierungsarbeitsgruppe weiterzuleiten.
Bekanntlich haben wir ja die Kartierungsarbeit dezentralisiert, d.h. in den
Regionalsektionen sind Mitarbeiter mit der Kartierung beauftragt, die dann die
von unseren AHO-Mitgliedern gemeldeten Fundorte in die Datei eintragen und in
der Kartierungszentrale des AHO werden dann diese gesammelten Daten
zusammengefasst. Diese Mitarbeiter sind hier
nochmals aufgelistet. Daten können also an alle diese Mitarbeiter
übergeben werden und werden dann in unsere Gesamtdatei eingegeben.
Als Beispiel für eine Verbreitungsübersicht wird hier die Karte
der Sumpf-Stendelwurz (Epipactis palustris) in Thüringen gezeigt.

Manchmal werden wir auch immer noch mit Vorbehalten bezüglich der Weitergabe
von Daten konfrontiert. Da heißt es, dass durch das Bekannt werden ein
verstärkter
„Orchideentourismus“ einsetzt bis hin zu der Unterstellung,
dass dann Ausgrabungen erfolgen. Ich glaube, dass diese Meinung inzwischen
überholt ist und durch die Praxis der vergangenen Jahre ad absurdum geführt
wurde. Einerseits gibt es unsere Datenschutzsatzung, die im Anhang nochmals in ihrer
letzten, aktualisierten Form aufgeschrieben ist, die uns zu einem
entsprechenden Umgang mit den Daten verpflichtet und die auch entsprechend
eingehalten wird, andererseits hat sich unter den
„Spatenbotanikern“ inzwischen doch herumgesprochen, dass es nicht
so einfach ist, aus der Natur entnommene Pflanzen dauerhaft im Garten oder
Gewächshaus zu kultivieren und eher der Naturschutzgedanke zu verfolgen ist.
Wenn man hin und wieder doch Grablöcher findet, so sind die Kenntnisse dieser
Standorte aber nicht aus unserer Kartierungsarbeit entstanden.
Veröffentlichungen werden gemäß unserer Datenschutzsatzung nur unter Wahrung de
Rechte der Autoren und in der sogenannten zusammengefassten Form (d.h. ohne
eine genaue Angabe des Fundortes, die ein Auffinden ermöglicht) vorgenommen.
Nur den Naturschutzorganen (UNB, TLUG) werden auf Anfrage die Daten für Zwecke
der Naturschutzarbeit weitergereicht. Wenn andere Anforderungen vorliegen, so
entscheidet der Vorstand – wieder unter Wahrung der Autorenrechte –
über eine entsprechende Weitergabe.
Da seit der Veröffentlichung der Anleitung zur Orchideenkartierung bereits eine
Reihe von Jahren vergangen ist und der eine oder andere den entsprechenden
Rundbrief des AHO Thüringen nicht mehr griffbereit hat und außerdem auch neue
Mitglieder zu uns gestoßen sind, möchten wir hier diese Anleitung in einer
etwas aktualisierten Form nochmals wiedergeben.
Anleitung zur Kartierung von Orchideenfundorten
1. Ziel der Kartierung
An dieser Stelle soll noch einmal das zentrale Anliegen der Kartierung
dargestellt werden.
Die Kartierung soll:
Für Naturschutz und Wissenschaft eine möglichst genaue Übersicht über die
gegenwärtige und historische Verbreitung der Orchideen in Thüringen erfassen
und dokumentieren.
Daten nachvollziehbar sichern.
Alle Meldungen über die Fundorte von Orchideen mit einem dafür vorgesehenen
Kartierungsprogramm erfassen, verwalten und auswerten.
Das heißt im Einzelnen:
Für die Belange des Naturschutzes ist die Kenntnis jedes Fundortes von
Orchideen wesentlich. Bei der Beurteilung von landschaftsverändernden
Maßnahmen, Bauvorhaben usw. kann in die Bewertung nur einbezogen werden, was
bekannt ist.
Die Verbreitung der Orchideen ist immer durch das Wirken des Menschen geprägt,
die Kenntnis der historischen Verbreitung, die Entwicklung von Fundorten
(positiv und negativ) gibt Aufschlüsse über Einflussfaktoren auf die
Entwicklung von Populationen, die Wachstumsfaktoren, Umwelteinflüsse und
dergleichen. Deshalb ist nicht nur ein einmaliger Nachweis der Pflanzen von
Bedeutung, sondern auch die in Abständen wiederholte Beobachtung. Ergänzende
Angaben zur Begleitflora, zu den Standortverhältnissen und dergl. sind
wünschenswert.
Letztlich lässt sich so auch die Lebensweise der Orchideen besser verstehen.
Damit werden die Voraussetzungen geschaffen, gezielte Schutz- und
Pflegemaßnahmen einzuleiten und diese schöne Pflanzenfamilie zu erhalten. In
der Folge werden damit weitgehend naturnahe Lebensräume erhalten und ein Stück
Lebensqualität für den Menschen bewahrt.
Dokumentieren heißt, dass die Daten möglichst zweifelsfrei und nachvollziehbar
vorgelegt werden und darauf aufbauend ausgewertet werden können. Deshalb sind
Originalmeldungen der Finder unbedingt erforderlich (d.h. Meldebögen oder
andere schriftliche Übergabe). Diese werden archiviert.
Für die Verarbeitung der Fundortdaten hat sich der AHO Thüringen entschieden,
das Kartierungsprogramm „INKA“ von Dr. H. Kretzschmar/Bad Hersfeld
(www.orchideen-kartierung.de) zu verwenden, das eine umfassende Datenerfassung
und gezielte Auswertung ermöglicht. In der dezentralisierten Erfassung von
Kartierungsangaben in den Regionalsektionen wird dieses Programm ebenfalls
eingesetzt.
2. Fundorte
Folgende Fundortdefinition wird zukünftig für die Kartierung zu Grunde gelegt:
Die Fundorte von Orchideen sind gekennzeichnet durch den Nachweis von einer
oder mehreren Orchideenpflanzen, einer oder mehrerer Orchideenarten an einem
geografisch definierbaren Ort im Gelände.
Die Koordinatenangaben sollen vom Grundsatz her so genau sein, dass sie das
Wiederauffinden im Gelände problemlos ermöglichen.
Zu jeder Fundortangabe gehört unbedingt die Angabe des Datums des Fundes
(mindestens das Jahr).
Die Fundorte werden entsprechend ihrer Spezifik in drei Kategorien eingeteilt.
Die früher übliche Praxis, einen Fundort ausschließlich durch das Kleinfeld zu
beschreiben, hat sich in vielen Fällen nicht als beste Lösung erwiesen, da
besonders bei kleineren FO eine genauere Kenntnis wünschenswert ist. Deshalb
wird die folgende Unterteilung für die Zukunft zur Anwendung empfohlen:
Kategorie I
Fundorte existenter Arten,
- die vom Aussterben bedroht sind,
- die selten sind,
- die regional bedeutsam sind,
- die eine geringe Individuenzahl auf relativ
begrenztem Gebiet (einige 10 m bis ca. 100m) enthalten
Diese Fundorte sind möglichst genau an Hand des jeweiligen MTB 1:25.000 in den
Gauss-Krüger-Koordinaten nach Rechts- und Hochwert anzugeben. Bei ausgedehnten
FO sind die Koordinaten des Mittelpunktes zu verwenden, bei Bemerkungen ist die
räumliche Ausdehnung anzugeben, ggf. eine Skizze beizufügen. Diese kann in das
Kartierungsprogramm eingearbeitet werden. Die Angaben sollten durch Daten zum
Standort ergänzt werden.
Kategorie II
Fundorte existenter Arten,
- die flächig ausgedehnter sind (z. B. das Vorkommen
von Cephalanthera damasonium in einem größeren Waldgebiet)
- deren Lokalisierung nicht genauer im Gelände möglich
ist (z. B. in einem größeren, unübersichtlichen Waldgebiet)
Bei diesen Fundorten sind wie bisher alle besetzten Kleinquadrate anzugeben. In
Ausnahmefällen, wenn auch dies nicht möglich ist, ist die Angabe des Rechts-
und Hochwertes vierstellig möglich.
Kategorie III
Literaturfundorte oder anderweitig überlieferte Angaben aus Nachlässen,
Herbarien usw.
Hier muss anhand der verfügbaren Angaben versucht werden, die Lage so genau wie
möglich zu ermitteln.
Kategorie I und II stellen die sogenannten Originaldaten dar, die ein
Wiederauffinden der FO ermögliche soll. Kategorie III gehört zu den sogenannten
zusammengefassten Daten.
3. Fundorterfassung / Kartierung
Die Grundlage unserer Fundorterfassung (Kartierung) bilden die Messtischblätter
(MTB) von Thüringen im Maßstab 1 : 25 000. Im Einzelfall können zur genaueren
Bestimmung der Koordinaten auch Kartenunterlagen in einem höher auflösenden
Maßstab verwendet werden, die Datenangaben für die Meldungen sind jedoch
unbedingt auf die genannten MTB zurückzuführen. Eine Bestimmung mittels
Satellitenpeiler (GPS) ist ebenfalls möglich, jedoch besteht auch hier die
Forderung nach der Umrechnung der Koordinaten in das Gauss-Krüger-Netz
(UTM-Angaben sind ebenfalls möglich). In den allermeisten Fällen hat sich
jedoch die Kartierung mittels MTB 1 : 25.000 als am besten geeignet gezeigt.
Die Fundorterfassung sollte nach Möglichkeit auf den Meldebögen des AHO
erfolgen (bitte nicht mehr die älteren Typen aus der Anfangszeit der Arbeit des
AHO verwenden. Diese sind nicht dem Kartierungsprogramm angepasst). Die
Meldebögen können über die Kartierungsstellen oder über die Geschäftsstelle
bezogen werden.
Bei der Erfassung der Angaben sind zunächst die geografischen Koordinaten des
Fundortes möglichst genau an Hand des MTB zu ermitteln. Dazu gehören
· die Nummer des MTB
· der Quadrant, der Viertelquadrant und ggf. der
1/16-Quadrant des MTB in dem der FO liegt
· der Rechts- und der Hochwert des FO
entsprechend der Einordnung nach der obigen Kategorie (durch den Melder) mit
möglichst hoher Genauigkeit (d.h. bis 7-stellig)
· ggf. das oder die Kleinfelder, bei FO der
Kategorie I reichen der R- und H-Wert
· Die Höhenangabe zum Fundort (mittlerer Wert aus
dem MTB entnehmen)
· Die Angabe des nächstgelegenen Ortes,
Ortsteiles, Stadtteiles usw. der sich auf dem MTB lokalisieren lässt.
· die Flurbezeichnung (genaugenommen aus der
Flurkarte zu entnehmen, es reicht aber auch eine lokalisierbare Angabe aus dem
MTB).
Hier bestehen oft Differenzen, da sich Flurbezeichnungen im Laufe der Zeit auch
auf verschiedenen Ausgaben der MTB geändert haben oder Gegenden bei den
Einwohnern unter anderen Namen bekannt sind, als sie auf den Karten stehen. Den
Orts- und Flurangaben kommt deshalb nur eine erläuternde Bedeutung zu.
(Ein vollständiger Satz an MTB der RS liegt beim Leiter der jeweiligen RS vor.
Ein gesamter Satz MTB von Thüringen ist u.a. in der zentralen Kartierungsstelle
vorhanden, Teilkopien können hier angefordert werden.).
Nachdem die Koordinaten des Fundortes auf dem Meldebogen eingetragen wurden,
folgen alle an diesem Fundort vorhandenen Orchideenarten. Weiterhin sollte die
Zahl der sterilen, blühenden, fruchtenden usw. Pflanzen angegeben werden (Feld:
Zustand). Wichtig ist das Funddatum, mindestens die Jahreszahl.
Ohne Zeitangabe ist die gesamte Fundmeldung wertlos!
Nutzen Sie die letzte Spalte des Meldebogens für ergänzende Angaben.
Weitere bemerkenswerte Arten am jeweiligen Fundort sollten ebenfalls
eingetragen werden. (Wir wollen ja nicht nur Orchideenschutz betreiben!).
Nachdem alle an diesem FO gefundenen Arten vermerkt wurden, kann der nächste
Fundort eingetragen werden. Bitte nicht die Fundorte nach Arten sortieren. Dies
erschwert die Eingabearbeit am Computer sehr und gibt zum jeweiligen FO bei der
Auswertung nicht den gewünschten Überblick.
Bitte kartieren Sie nicht nur die Fundorte im Bereich Ihrer Regionalsektion.
Die meisten Orchideenfreunde sind im gesamten Thüringer Raum unterwegs. Hier
gesammelte FO-Angaben sollen auch in der eigenen RS gemeldet werden. Sie werden
dann über die zentrale Kartierung der jeweiligen zuständigen RS mitgeteilt.
Auch Angaben aus benachbarten Bereichen Thüringens sind erwünscht.
4. Literaturauswertung
Der Wert der Literaturauswertung ist hinreichend begründet. Die bisher
ausgewertete Literatur ist im Literaturverzeichnis unseres Buches einzusehen.
Hier können sich unter dem zeitlichen Druck, der bei der Erfassung herrschte,
einerseits Fehler eingeschlichen haben und andererseits konnte natürlich keine
vollständige Erfassung aller Literaturangaben erfolgen. Größere weitere
Arbeiten hat es nicht gegeben. Es besteht also ein Bedarf, weitere
Literaturauswertungen durchzuführen und in die Kartierung einzuarbeiten. Hier
ist natürlich immer die Auswertung für ganz Thüringen (oder darüber hinaus)
durchzuführen und nicht auf das Gebiet der RS zu beschränken. Es sollte immer
eine Kopie des ausgewerteten Artikels o.ä. beigefügt werden und an die zentrale
Kartierungsstelle übersandt werden.
Um Doppelarbeit zu vermeiden, sollte eine beabsichtigte Literaturauswertung mit
der zentralen Kartierungsstelle abgesprochen werden, um zu erfahren ob diese
Auswertung nicht an anderer Stelle bereits bearbeitet wird.
Technik der Kartierung
1. Die Karte
Grundlage: Topographische Karte 1:25 000 (Messtischblatt, MTB). 40 mm auf der
Karte entsprechen 1 km in der Natur, 1 mm entspricht 25 m. Jedes MTB wird mit
einer vierstelligen Nummer und einem Namen bezeichnet, z.B. „5035
Jena".
Ein MTB umfasst jeweils 10 Minuten (') der geographischen Länge (waagerecht)
und 6 Minuten der geographischen Breite (senkrecht), entsprechend etwa 12 x 11
km
An den Rändern der Karte sind Markierungen für 2 verschiedene Netze
aufgedruckt, nämlich für die geographische Länge und Breite in Form einer
Minutenteilung sowie für das Gauß-Krüger-Gitter.
Durch Teilung jeweils in der Mitte der Waagerechten und der Senkrechten
entstehen die Quadranten, durch weitere analoge Teilung entstehen die
Viertelquadranten
Wichtiger für eine genaue Ermittlung der Standorte ist das Gauß-Krüger-Gitter.
Am Kartenrand, zwischen der Minutenteilung und der schwarz-weiß-Umrahmung, sind
mit 2 bzw. 4 Ziffern bezeichnete Strichmarkierungen angebracht, deren Abstand
jeweils 40 mm entsprechend 1000 m beträgt. Diese Markierungen spannen das
Gauss-Krüger-Gitter auf.
2. Ein Punkt auf der Karte
Die Lage eines Punktes (z.B. eines Orchideen-Fundortes) kann mit drei
verschiedenen Genauigkeiten angegeben werden:
1. als MTB-Quadrant (ca. 6 x 5,5 km)
2. als Gitterquadrat (1 km x 1 km) oder als Kleinfeld (250 m x 250 m)
-"Grobangabe"
3. als Rechts-/Hochwert des Gauß-Krüger-Gitters (1 x 1 m) –
"Feinangabe"
Kleinquadrate
Ein Gitterquadrat kann weiter unterteilt werden in 16 Kleinfelder von 250 x 250
m, die wie folgt bezeichnet werden:
Lage und Bezeichnung der Kleinquadrate

Rechts- / Hochwerte eines Punktes:
Die Bestimmung des Rechts-/Hochwertes setzt voraus, daß der Geländepunkt genau
in der Karte ermittelt werden kann. Die das Gitterquadrat begrenzenden
Gitterlinien haben einen Abstand von l km. Die Rechts-/Hochwerte eines Punktes
im Gitterquadrat werden auf 1 m genau angegeben, d.h. auf 3 Stellen hinter dem
Komma in den Kilometerangaben der Gitterlinien, auch wenn die tatsächliche
Genauigkeit meist schlechter als 10 m sein wird.
Zur Ermittlung des Rechts-/Hochwertes ("Feinangabe") wird der
Planzeiger benötigt. Er wird wie abgebildet an die waagerechte Gitterlinie
angelegt. Die Teilstriche des Planzeigers entsprechen 20 m, die Zahlen sind
jeweils 100 m.

Gezeigtes Beispiel:
Kleinfeld:
4448/5315 / 2B
Rechts-/Hochwert:
44 48,490 / 53 15,620
Vollständige Angabe:
8033/2 44 48,490/53 15,620 / 2B
© im Auftrag des AHO Thüringen: Thomas
Scherrans / Bernd Hofmann 2005